Allgemeine Geschäftsbedingungen der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

1.3 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Lieferanten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang nach der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

2.4 Der Verbraucher hat im Rahmen eines Fernabsatzvertrages das Recht seinen auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, soweit diese nicht entsiegelt und geöffnet wurde. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei einem Bestellwert bis 40 Euro trägt die Kosten für die Rücksendung der Käufer.

2.5 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.6 Die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.7 Das Recht zu zumutbaren Teillieferung und deren Fakturierung bleibt der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich (EX WORK) ab Auslieferungslager Ismaning. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Kunden entsprechend den Bestimmungen der jeweils gültigen Preisliste zusätzlich berechnet.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.3 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.

4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe jeder Art, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Kriege etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.

4.5 Sollte die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH länger als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

5.2 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

5.3 Der Übergabe steht es gleich wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

5.5 Ist der Kunde Unternehmer ist die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.

5.6 Die Bestimmungen aus 5.1 bis 5.5 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

6.2 Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Ist der Käufer Verbraucher so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl,kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandelung) verlangen. Bei nur einer geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere geringfügiger Mängel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unabhängig davon gibt die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

6.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Garantie-Siegel aufgebrochen, andere Betriebssysteme verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen entfällt jeglicher Garantieanspruch.

6.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung, normalen Verschleiß, ungeeignete Verbrauchsmaterialien (Medien, Tinte und Toner), unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, netzbedingte Überspannungen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsstelle, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

6.5 Unternehmen müssen einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

6.6 Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verursacht haben.

6.7 Für Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat ( Ziffer 6.6 der AGB).

6.8 Ist der Käufer Unternehmer gilt für die Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.9 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- bzw. Installationsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installations- bzw. Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die mangelhafte Anleitung einer ordnungsgemäßen Montage, Installation entgegensteht.

6.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

6.11 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Reparatur und Überprüfung zu den jeweils gültigen Servicepreisen der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf Waren, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung nach Ziffer 7.2 und 7.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7.5 Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselben gilt, wenn die Ware, mit sonstigen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

8. Zahlung

8.1 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme ohne Abzug zahlbar binnen zehn Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Schecks oder Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

8.2 Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszins der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8.3 Wir sind berechtigt, trotz Zahlungen des Unternehmers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

9. Schutz und Urheberrechte

9.1 Die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.

9.2 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.

9.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

9.4 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritter nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

9.5 TECHNOPLOT ist ein international eingetragenes Warenzeichen der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH.

10. Export

10.1 Der Export unserer Waren und unseres technischen Know-How’s in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH.

11. EG-Einfuhrumsatzsteuer

11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne gesonderte Anfrage an uns. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH zu erteilen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet jeglichen Aufwand - insbesondere eventueller Bearbeitungsgebühren - die bei der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

11.3 Jegliche Haftung der TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12. Elektronische Medien (Internet /E-Mail /Datenträger)

12.1 Die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit für die, in den von uns betriebenen elektronischen Medien, zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.

12.2 Die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH haftet nicht für eventuell aus der Benutzung der elektronischen Medien entstandenen Schäden und Folgeschäden.

12.3 Ein Recht auf Zugang zu den elektronischen Medien besteht nicht. Bei Missbrauch kann die TECHNOPLOT CAD Vertriebs GmbH die Zugangsberechtigung jederzeit ohne Vorankündigung entziehen. 

12.4 Dem Benutzer unserer elektronischen Medien ist bekannt, dass durch die Benutzung dieser Medien, Computerviren auf den Kunden-Computer transferiert werden könnten. Dies gilt auch für die Annahme von E-Mails. Der Benutzer bzw. Empfänger dieser Daten wird für den Einsatz eines geeigneten Virenschutzprogramms sorgen.

13. Hinweise zum Datenschutz

13.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

13.2 Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen.

13.3 Die Bestandsdaten werden in der Regel mit dem Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, wenn nicht eine andere gesetzliche Regelung eine darüber hinausgehende Speicherung vorschreibt (z.B. Steuerrecht).

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: 01.04.2016